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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Gemäss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 27. November 2019, über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.


1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Faktoren aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, die negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


2. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


3. Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Im Rahmen der Vermögensverwaltung «Schweizer Vermögensdepot» sowie «Alpendepots» erfolgen Investitionen in (Dach-)Fonds. Im Rahmen der Vermögensverwaltung werden Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant erachtet, da davon ausgegangen wird, dass diese bereits durch die Fondsmanager berücksichtigt und in deren Fondsinformationen dargelegt werden. Über die Details informieren die jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Fonds, insbesondere die Fondsprospekte.


4. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken finden derzeit keine Berücksichtigung in der Vergütungspolitik der bank zweiplus ag. Die Vergütung von Mitarbeitenden erfolgt grösstenteils nicht variabel und Nachhaltigkeitsrisiken der Anlagen beeinflussen die Vergütung weder positiv noch negativ. Soweit im Rahmen von variablen Vergütungen diese an die Erreichung von Leistungszielen geknüpft sind, sind hierbei weder Nachhaltigkeits- noch ESG-Kriterien einbezogen. Auch werden durch die Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt Investmentprodukte einzusetzen, zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Ebenso gibt es keine Anreize, die eine übermässige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Finanzprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken fördern.