Multimanager-Strategien zweiplus®: Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken

1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG) werden Risiken oder Bedingungen in den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Anlage bzw. die Anlage selbst haben kann. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

2. Welche Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen?

Umwelt: Infolge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür ist eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt wird.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa Korruption oder die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit in Unternehmen.

 

3. Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitseigenschaften bei Investitionsentscheidungsprozessen der Multimanager-Anlageprovider

Bank J. Safra Sarasin AG
Die Multimanager-Strategien der Bank J. Safra Sarasin AG («BJSS») investieren überwiegend in nachhaltige Anlagefonds, wobei die Beurteilung der Nachhaltigkeitsstrategie und deren Klassifizierung durch die BJSS erfolgen.

Das Ziel der BJSS bei der Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Auswahl von Drittfonds ist die Klassifizierung der Fonds in eine der folgenden drei Kategorien: 1) «Klassisch», 2) «ESG-Berücksichtigung» und 3) «ESG-Beitrag» (Impact-orientiert). Der Due-Diligence-Prozess umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien zur Bewertung der ESG-Integration auf Ebene der Fondsgesellschaft und der Anlagestrategie sowie eine Bewertung der Qualität der ESG-Berichterstattung und der aktiven Eigentümerschaft («Stewardship»). Je nachdem, wie die Investmentfonds bei den einzelnen Kriterien abschneiden, werden sie einer der drei Kategorien zugeordnet. Nur Fonds der Kategorien 2) und 3) werden als «nachhaltig» bezeichnet.

Die Bewertung der Anlagefonds basiert auf verschiedenen Kriterien, die in vier Hauptkategorien zusammengefasst sind:

Nachhaltigkeitsintegration auf Ebene der Fondsgesellschaft
Die Fondsgesellschaft sollte unter anderem die UNPRI unterzeichnet haben, Mitglied in nachhaltigkeitsrelevanten Verbänden (z. B. UNPRB) sein und über eigene ESG-Analysten verfügen. Darüber hinaus wird geprüft, ob eigene ESG-Ratings und entsprechende Tools entwickelt wurden und wie hoch der Anteil nachhaltiger Anlagen am Gesamtvermögen ist. Insgesamt wird bewertet, wie stark die Fondsgesellschaft auf nachhaltige Anlagestrategien ausgerichtet ist.

Nachhaltigkeitsintegration im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und den Prozessen
Unter anderem wird ein systematischer Ausschluss kontroverser Geschäftsaktivitäten überprüft. Dabei ist der Ausschluss besonders kontroverser Tätigkeiten (z. B. kontroverse Waffen) verpflichtend. Darüber hinaus wird die Nachhaltigkeitsstrategie bewertet, die einer Kombination mehrerer Strategien entsprechen kann (z. B. Best-in-Class oder thematische Investments). Zusätzlich wird überprüft, ob ein Nachhaltigkeitsziel vorliegt (z. B. Umsätze mit Bezug zu Nachhaltigkeitszielen der UN, SDGs). Wie mit ESG-Kontroversen umgegangen wird und ob die CO2-Emissionen berücksichtigt werden, ist ebenfalls Teil der Analyse. Es werden Fonds bevorzugt, die eine klare ESG-Integrationsstrategie und/oder -Zielsetzung aufweisen.

ESG Reporting
Es wird unter anderem geprüft, ob das ESG Reporting durch das Fondsmanagement umfassend und transparent ist. Insbesondere sollten Kennzahlen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele veröffentlicht werden.

Stimmrechtsausübung und Engagement bei Portfoliounternehmen
Neben der Verfügbarkeit von internen Richtlinien und Ergebnissen zur Stimmrechtsausübung werden unter anderem auch die internen Ressourcen zur Umsetzung überprüft. Zusätzlich ist eine aktive Berichterstattung über die Eigentümerschaft ein Kriterium. Es werden Fonds bevorzugt, die starke Abstimmungs- und Engagementpraktiken aufweisen.

Aquila Asset Management AG
Die Aquila Asset Management AG berücksichtigt in der Regel ausschliesslich Investmentfonds, die sich auf Basis der EU-Richtlinie Artikel 8 qualifizieren. Artikel-8-Produkte tragen generell dazu bei, ökologische und/oder soziale Eigenschaften zu fördern. Konkret handelt es sich um Produkte, die

  • ökologische oder soziale Merkmale bewerben, ohne eine wirkungsbezogene Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen.
  • Umwelt- und Sozialaspekte fördern und nachhaltig in Aktivitäten investieren, die nicht der EU-Taxonomie entsprechen.
  • Umweltmerkmale fördern, und um nachhaltige Anlagen in Aktivitäten, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen.

Vontobel Asset Management AG
Die Anlagestrategie investiert ausschliesslich in nachhaltige Fonds. Die Beurteilung des Nachhaltigkeitsansatzes erfolgt durch das Multimanager-Team in Zusammenarbeit mit den ESG-Spezialisten von Vontobel. Vontobel bewertet nicht die einzelnen in der Kollektivanlage enthaltenen Aktien oder Obligationen, sondern prüft, wie umfassend und fundiert Nachhaltigkeit in den Anlageprozess integriert ist. Schwerpunkte in der Bewertung der ESG-Prozesse sind unter anderem Transparenz, Organisation und Ressourcen des Fondsmanager-Teams, Nachvollziehbarkeit und Fortschrittlichkeit des ESG-Auswahlprozesses, positive soziale und ökologische Anstrengungen, die Handhabung kontroverser Geschäftsgebaren sowie der Umfang des ESG Reportings.

Sektorbasierte Ausschlüsse: Kontroverse und konventionelle Waffen, Tabak, Thermal Coal.

Normbasierte Ausschlüsse: Kritische und strenge Beurteilung von unternehmensspezifischen Aspekten wie Bestechung und Korruption, Verstössen gegen Menschenrechte und anderen schweren kontroversen Zwischenfällen.

Überwachung von weiteren kontroversen Risiken und Ermöglichung eines proaktiven Dialogs.

Beitrag zum Klimawandel: Förderung von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen «bezahlbare und saubere Energie» und «Massnahmen zum Klimaschutz» gemäss UNO-Definition. Bestrebung nach einem tieferen CO2-Fussabdruck und Temperaturanstieg nach Pariser Klimaziel im Vergleich zum breiten Markt.

Berücksichtigung von Grundbedürfnissen: Die Verträglichkeit der Anlagen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen «Keine Armut», «Kein Hunger», «Gesundheit und Wohlergehen», «Saubere Wasser- und Sanitär-Einrichtungen» sowie «Nachhaltige Städte und Gemeinden» wird in der Portfoliokonstruktion aktiv berücksichtigt.

Engagement: Aktive Förderung der Akzeptanz, Implementierung und Verbesserung von ESG-Themen bei unseren ausgewählten Fondsmanagern.

Rieter Fischer Partners AG
Rieter Fischer Partners AG berücksichtigt im Anlageprozess systematisch keine Nachhaltigkeitsaspekte.