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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Gemäss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung, SFDR).


1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Risiken oder Bedingungen in den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Anlage bzw. die Anlage selbst haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


2. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


3. Informationen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Die bank zweiplus ag verfolgt keine Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen.

Die von der bank zweiplus ag im Rahmen ihrer Vermögensverwaltungstätigkeit angebotenen Finanzprodukte «Schweizer Vermögensdepot», «Schweizer Vermögensrente» und «Alpendepot» verfolgen dabei Anlagestrategien, die jeweils nach Artikel 6 SFDR klassifizieren und ausdrücklich keine sozialen oder ökologischen Merkmale bewerben. Daher ist die bank zweiplus ag auch nicht verpflichtet, hinsichtlich der angebotenen Finanzprodukte Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang stehen der bank zweiplus ag auch keine ausreichenden Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Investitionsobjekte zur Verfügung, weswegen diese nicht in den Investitionsentscheidungsprozess einbezogen werden können.


4. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Zu den Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der europäischen Vorgaben gemäss SFDR gehören Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Wenn die bank zweiplus ag im Rahmen der Vermögensverwaltung Ihr Geld entsprechend der von Ihnen gewählten Anlagestrategie in einen Investmentfonds anlegt, können sich die durch diesen Fonds getätigten Investitionen in ein Finanzprodukt negativ auf einen der vorgenannten Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken, also zu sog. nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der für Sie erworbene Fonds seinerseits in Aktien eines Unternehmens investiert, das etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die bank zweiplus ag kann derzeit bei ihren Anlageentscheidungen im Rahmen der Vermögensverwaltung keine nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Hierfür wäre es erforderlich, dass die Unternehmen, in die ein für Sie erworbener Fonds investiert, Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fussabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen oder zur Verfügung stellen, damit der Fonds diese von den Unternehmen beziehen und der bank zweiplus ag für Zwecke der Vermögensverwaltung als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen kann. Derzeit sind noch nicht alle Unternehmen verpflichtet, über entsprechende Nachhaltigkeitsfaktoren zu berichten. Es fehlen somit aus Sicht der bank zweiplus ag ausreichende Daten zur umfassenden Feststellung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen. Die bank zweiplus ag wird die voraussichtlich wachsende Datenverfügbarkeit regelmässig beobachten und prüfen, ob aus ihrer Sicht das Angebot an Nachhaltigkeits-Daten ausreichend und verlässlich ist, um zu einem späteren Zeitpunkt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der von ihr angebotenen Vermögensverwaltung berücksichtigen zu können.


5. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken finden derzeit keine Berücksichtigung in der Vergütungspolitik der bank zweiplus ag. Die Vergütung von Mitarbeitenden erfolgt grösstenteils nicht variabel und Nachhaltigkeitsrisiken der Anlagen beeinflussen die Vergütung weder positiv noch negativ. Soweit im Rahmen von variablen Vergütungen diese an die Erreichung von Leistungszielen geknüpft sind, sind hierbei weder Nachhaltigkeitsrisiken noch deren Auswirkungen einzubeziehen. Auch werden durch die Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investmentprodukte einzusetzen, zu vermitteln oder zu halten, die zwar als besonders nachhaltig gelten und Nachhaltigkeitsrisiken in besonderem Masse berücksichtigen, jedoch nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Ebenso werden durch die Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, die eine übermässige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von nachhaltigen Finanzprodukten fördern.


6. Angaben nach Art. 12 SFDR

Datum der erstmaligen Veröffentlichung der Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten: 23. März 2021.

Datum der Veröffentlichung der vorliegenden zweiten Version der Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten: 18. Oktober 2023. Erläuterung der Änderungen: Aufnahme der Informationen nach Art. 12 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.