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      Erreichbar Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr

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FAQ - Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen


Wie kann ich meine Adressänderung bekannt geben?
Die Adressänderung können Sie der bank zweiplus auf verschiedenen Wegen mitteilen:

Postweg
Bitte senden Sie Ihre neuen Adressdetails an folgende Adresse:
bank zweiplus, Buckhauserstrasse 22, Postfach, CH-8048 Zürich.

Per Telefax oder E-Mail
Die bank zweiplus darf Ihre Aufträge per Fax oder per E-Mail nur dann annehmen, wenn Sie die Bank dazu mit dem Formular «Revers für Aufträge per Telefax und elektronischer Post (E-Mail)» bevollmächtigt haben. Falls Sie uns hierzu bevollmächtigen möchten, senden Sie bitte dieses Formular ausgefüllt und unterzeichnet an die bank zweiplus ag, Buckhauserstrasse 22, Postfach, CH-8048 Zürich. Wenn Sie das Formular bereits unterzeichnet haben, senden Sie bitte
- Ihre E-Mail an: serviceline@bankzweiplus.ch
- Ihren Fax an: +41 (0)58 059 22 11.

Per Telefon
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700 erfolgt als Erstes die Identifizierung durch Fragen zu Ihrer Person. Nach eindeutiger Identifikation durch den Mitarbeiter der Service Line wird die Adressänderung umgehend erfasst. Sollte der Mitarbeiter der Service Line Sie nicht eindeutig identifizieren können oder bestehen nach der Befragung andere Zweifel, wird er Sie aus Sicherheitsgründen höflich um eine schriftliche Mitteilung an die bank zweiplus, Buckhauserstrasse 22, Postfach, CH-8048 Zürich, bitten.


Kann ich meine Aufträge auch per Fax oder E-Mail erteilen?
Die bank zweiplus darf Ihre Aufträge per Fax oder per E-Mail nur dann annehmen, wenn Sie die Bank dazu mit dem Formular «Revers für Aufträge per Telefax und elektronischer Post (E-Mail)» bevollmächtigt haben. Falls Sie uns hierzu bevollmächtigen möchten, senden Sie bitte dieses Formular «Revers für Aufträge per Telefax und elektronischer Post (E-Mail)» ausgefüllt und unterzeichnet an die bank zweiplus ag, Buckhauserstrasse 22, Postfach, CH-8048 Zürich. Wenn Sie das Formular bereits unterzeichnet haben, senden Sie bitte

- Ihre E-Mail an: serviceline@bankzweiplus.ch
- Ihren Fax an: +41 (0)58 059 22 11.


Namensänderung
Eine Namensänderung kann nur auf dem Postweg erfolgen. Bitte senden Sie folgende Unterlagen an die bank zweiplus ag, Buckhauserstrasse 22, Postfach, CH-8048 Zürich:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular «Änderung von Kundendaten und Kommunikationsmittel»
  • Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Scheidungsurteils oder Bescheinigung der Namensänderung
  • Passkopie oder eine Kopie Ihres Personalausweises mit neuem Namen
  • Schriftlicher Auftrag des Kunden zur Umbenennung des Depots
  • Neue und alte Unterschrift im Original


e-banking

Erklärvideo «Erstlogin»

Adresse anpassen
Ihre Adresse können Sie nicht direkt im e-banking anpassen. Senden Sie uns bitte Ihre neue Adresse über das Mitteilungscenter «bank zweiplus Support» zu. Alternativ können Sie Ihre Adresse telefonisch bei unserem Service Line Team ändern.

Anmeldung e-banking
Nach Ihrer telefonischen Anmeldung für einen Zugang zum e-banking erhalten Sie von uns per Post ein «Willkommensschreiben». Daraus entnehmen Sie Ihre Benutzer-ID. Das persönliche Passwort wird Ihnen in einem separaten Schreiben zugeschickt. Bitte tragen Sie das Initialpasswort im Feld «Passwort» ein. Anschliessend erhalten Sie eine SMS von der bank zweiplus ag mit der Mobile-Nummer +41 (0)79 807 07 20 auf die von Ihnen angegebene Mobile-Nummer. Das Mobile-Login tragen Sie in das Feld «Zweiter Faktor» ein. Sie werden nun aufgefordert, das Passwort zu ändern. Fügen Sie Ihr persönliches Passwort ein. Mit dem Button «Weiter» starten Sie Ihr e-banking.

Wichtig: Bewahren Sie bitte das Initialpasswort sicher und vor Einblicken Dritter geschützt gut auf. Bei Login-Problemen kann die Service Line Ihren e-banking Zugang während unserer Servicezeiten wieder auf dieses Passwort zurücksetzen.

Aufträge erteilen
Über den gesicherten Kommunikationskanal «bank zweiplus Support» können Sie Aufträge (als Anhang) an die bank zweiplus richten. Klassisch steht Ihnen auch unsere E-Mail-Adresse serviceline@bankzweiplus.ch für die Auftragszustellung als Anhang mit einer Unterschrift weiterhin zur Verfügung.

Bankverbindung ändern
Eine direkte Anpassung Ihrer Bankverbindung für ein Lastschriftverfahren (LSV) ist über das e-banking nicht möglich. Senden Sie uns bitte folgende Angaben über unser Mitteilungscenter zu:

Als Kunde aus der Schweiz
Nutzen Sie bitte das Formular Lastschriftverfahren (LSV+). Kontaktieren Sie hierfür unser Team der Service Line unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700. Gern stellen wir Ihnen das Formular per E-Mail zu.

Als Kunde ausserhalb der Schweiz
- IBAN (internationale Kontonummer)
- BIC (auch SWIFT-Code genannt)
- Vorname und Nachname des Kontoinhabers
- Währung und Betrag

Benutzer-ID
Ihre Benutzer-ID finden Sie auf dem e-banking Willkommensschreiben. Die Benutzer-ID kann von Ihrer Kundennummer abweichen.

Benutzer-ID nicht auffindbar
Bitte kontaktieren Sie das Service Line Team unter der gebührenfreien Telefonnummer
00800 0077 7700.

Dokument drucken
Gehen Sie auf das Hauptmenü «Ihre Dokumente». Wählen Sie das gewünschte Dokument aus. Mit der linken Maustaste veranlassen Sie eine PDF-Erstellung. Danach können Sie das Dokument wie gewünscht ausdrucken.

e-banking abmelden
Klicken Sie auf das Hauptmenü oben links. Unterhalb der Rubrik Aktualisierung können Sie auf «Abmelden» klicken. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, nach der e-banking Sitzung den Browser-Cache zu löschen.

e-banking Login gesperrt
Aus Sicherheitsgründen wird der e-Banking Zugang nach dreimaliger Falscheingabe der Benutzer-ID oder des Passworts gesperrt. Für Unterstützung können Sie gern das Team der Service Line unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700 anrufen.

Elektronischer Versand
Melden Sie sich in Ihrem e-banking an. Sie können uns im e-banking eine Nachricht senden über den gesicherten Kommunikationskanal «bank zweiplus Support». Teilen Sie uns mit, dass Sie in Zukunft auf den postalischen Versand verzichten möchten. Oder stellen Sie den Versand ganz einfach telefonisch bei unserer Service Line um. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer
00800 0077 7700.

Fonds selbst kaufen
Sofern Ihr Vertrag einen direkten Kauf eines Fonds beinhaltet, haben wir Ihnen ein kurzes Erklärvideo dazu erstellt.
Wird diese Vorgehensweise bei Ihnen nicht angezeigt, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung.

Haben Sie die richtige Einstiegsseite zum e-banking gewählt?
- Für unsere Partner (bank zweiplus, AXA, Swiss Life Select und Zurich) und deren Kundinnen und Kunden existieren separate Anmeldeseiten.
- Auf unserer Orientierungsseite finden Sie Zugangsseiten für das e-banking auf einen Blick.

Haben Sie einen Hinweis/Fehlermeldung auf Ihrer Anmeldemaske?
-
Folgen Sie bitte dem Hinweis auf «Jetzt entdecken».
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Browserverlauf (Historie) gelöscht ist (Tastenkombination CTRL + H).
- Um weitere Fehlermeldungen zu vermeiden, deaktivieren Sie bitte den Google Übersetzer (unter Einstellungen -> Sprachen).

Kontaktdaten Finanzberater aus der Schweiz
Die Kontaktdaten Ihres Finanzberaters finden Sie unter:

- Konto-/Depotauszug in der oberen Zeile an 3. Stelle
- Allgemeine Anschreiben: rechts oben
- Oder rufen Sie unser Service Line Team an.

Kontaktdaten Finanzberater aus Deutschland
Auf Ihrem Konto-/Depotauszug können Sie oben links Ihren Finanzberater und den Namen des Beraters sehen. Die Rufnummer des Finanzberaters können Sie bei unserem Service Line Team erfragen.

Konto-/Depotauszüge
Ihre Auszüge finden Sie unter dem Hauptmenü oben links unter «Kommunikation / Ihre Dokumente».

Liegt Ihr letztes Login ins e-banking mehr als 12 Monaten zurück?
- Dann wenden Sie sich bitte an unser Service Line Team unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700. Möglicherweise wurde Ihr Vertrag noch nicht migriert.
- Es kann ca. zehn Tage dauern, bis die Aktivierung/Umstellung auf das neue e-banking erfolgt ist.

Passwort vergessen
Bitte kontaktieren Sie das Service Line Team unter der gebührenfreien Telefonnummer
00800 0077 7700.

Technische Probleme
Die Ursachen für ein technisches Problem sind umfangreich. Bitte melden Sie sich bei unserem Service Line Team, damit wir mit Ihnen eine Fehleranalyse vornehmen können.

Wie kann ich mich via SMS oder E-Mail über einen Dokumenteneingang benachrichtigen lassen?
Sie haben im e-banking die Möglichkeit, sich bei neuen Ereignissen eine E-Mail oder SMS zustellen zu lassen. Gehen Sie dafür bitte zum Navigationspunkt «Services / Benachrichtigung / neue Benachrichtigung». Über den Navigationspunkt «Typ» können Sie Ihre gewünschte Benachrichtigungsart einstellen. Sie können beim «Versand» die Optionen E-Mail und/oder SMS gleichzeitig wählen.

Wie lautet das alte Passwort (erste Benutzung vom e-banking)?
In Ihren e-banking Unterlagen haben Sie ein separates Schreiben erhalten, auf dem das Initialpasswort vermerkt ist. Alternativ hilft Ihnen unser Service Line Team gerne weiter.

Zugriff auf das e-banking
Beantragen Sie ganz einfach Ihren e-banking Zugang per Telefon. Sie erreichen unser Service Line Team von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700.


Wie kann ich Kunde der bank zweiplus werden?
Die bank zweiplus versteht sich als der zuverlässige Bankpartner für Finanzdienstleister. Sie übernimmt die Aufgabe einer soliden Depotbank und bietet selbst keine Anlageberatung an. Unsere Bank arbeitet eng mit ausgewählten professionellen Finanzberatern, die Sie gerne beraten. Suchen Sie sich Ihren Partner in Ihrer Nähe aus unserer Liste aus. Gerne steht Ihnen auch unser Service Line-Team unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700 bei der Kontaktvermittlung zur Seite.


Warum werde ich am Telefon identifiziert?
Um das Bankgeheimnis zu wahren, erfolgt bei einer telefonischen Kontaktaufnahme die obligatorische Überprüfung zur Identifikation des Kunden bzw. des Finanzdienstleisters am Telefon. Dabei stellen die Mitarbeiter der Service Line gezielte Fragen zu den persönlichen Daten. Wird der Kunde bzw. der Finanzdienstleister eindeutig identifiziert, kann sein Anliegen sogleich bearbeitet werden.


Wann bekomme ich meine jährlichen Auszüge?
Ihren Konto-/Depotauszug per 31.12. erhalten Sie zum Jahresanfang.
Die Steuerinformation per 31.12. erhalten Anleger aus der Schweiz bis Mitte Februar. Anleger in Deutschland erhalten die Steuerinformation per 31.12. bis spätestens Mitte des Jahres zugesandt. Der Versandtermin hängt davon ab, wann die bank zweiplus die detaillierten Informationen aus den jeweiligen Ländern zur Erstellung der Steuerinformation erhält.


Meine Bankverbindung hat sich geändert.
Für die Änderung Ihrer Bankverbindung benötigen wir einen schriftlichen Auftrag per Post. Wenn Sie das Formular «Revers für Aufträge per Telefax und elektronischer Post (E-Mail)» unterschrieben haben, und uns damit ermächtigt haben, Aufträge per Fax oder E-Mail zu akzeptieren senden Sie bitte

- Ihre E-Mail an: serviceline@bankzweiplus.ch
- Ihren Fax an: +41 (0)58 059 22 11.


Ich möchte beraten werden.
Die bank zweiplus versteht sich als der zuverlässige Bankpartner für Finanzdienstleister. Sie übernimmt die Aufgabe einer soliden Depotbank und bietet selbst keine Anlageberatung an. Unsere Bank arbeitet eng mit ausgewählten professionellen Finanzberatern, die Sie gerne beraten. Suchen Sie sich Ihren Partner in Ihrer Nähe aus unserer Liste aus. Gerne steht Ihnen auch unser Service Line-Team unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700 bei der Kontaktvermittlung zur Seite.


Was ist die IBAN?
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine internationale, standardisierte Bankkontonummer für die Darstellung von Bankidentifikationen und Kontonummern in der Schweiz und Europa. Die IBAN wird in der Schweiz insbesondere für Inlands- und Auslandszahlungen eingesetzt und ermöglicht den Banken eine vollautomatische Verarbeitung.


Was ist ein BIC?
Der BIC ist ein «Bank Identifier Code». Dabei handelt es sich um eine von der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegte, international gültige Bankleitzahl. Der BIC wird von der SWIFT vergeben und wird auch SWIFT-Code genannt.


Wie lautet der BIC/SWIFT-Code der bank zweiplus?
BIC/SWIFT: BZPLCHZZ


Was bedeutet die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für unsere Kunden aus der EU?
Die EU-Kommission hat beschlossen, dass die nationalen Zahlverfahren Überweisung und Lastschrift zum 1. Februar 2014 auf den europäischen Standard SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt werden.

Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt anstelle von Bankleitzahl und Kontonummer nur noch IBAN (International Bank Account Number) und BIC/SWIFT (Business Identifier Code, international gültige Bankleitzahl) für Euro-Zahlungen innerhalb des SEPA Raumes verwendet werden dürfen.

Dank dieser Dienstleistung können Euro-Zahlungen im SEPA-Raum einfach eingezogen werden. Für die Kunden hat das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren folgende Vorteile:

  • Einmalige Unterschrift pro SEPA-Lastschrift-Mandat und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
  • Die Widerspruchsfrist beträgt bei der SEPA-Basislastschrift acht Wochen nach Kontobelastung. Bei einem nicht autorisierten Einzug (z.B. nicht vorhandenes Mandat) beträgt die Frist 13 Monate.

Mit SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entstehen Ihnen bei Einzügen keine Fremdspesen.


Wie kann ich eine Kündigung veranlassen?
Möchten Sie Ihr Depot auflösen oder eine Depotauslieferung veranlassen, ist zwingend ein schriftlicher Auftrag mit der Originalunterschrift per Post notwendig. Je nach Vertragsart sind damit Gebühren verbunden. Die Mitarbeiter der Service Line unter der gebührenfreien Telefonnummer 00800 0077 7700 informieren Sie gerne darüber.

Wenn Sie das Formular «Revers für Aufträge per Telefax und elektronischer Post (E-Mail)» unterschrieben haben, und uns damit ermächtigt haben, Aufträge per Fax oder E-Mail zu akzeptieren senden Sie bitte


Wo finde ich weitere Informationen zum Produkt CONVEST 21?
Weitere Informationen zum Finanzkonzept CONVEST 21 finden Sie unter: www.convest21.ch.


Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt?
Ja,
die bank zweiplus ag ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100 000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken (Einlagensicherung) für bestimmte Kunden.

Was ist Einlagensicherung?
Die Guthaben bei der bank zweiplus sind durch das System der Einlagensicherung gesichert. Im Fall des Konkurses der Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Hat ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100 000 gesichert.

Was ändert sich für Gemeinsame Konten?
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100 000 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z. B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100 000 gesichert. Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100 000 pro Person begrenzt.

Was ändert sich für Finanzintermediäre?
«Finanzintermediäre» sind nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Dazu zählen z. B. andere Banken, Wertpapierhäuser oder Versicherungen.

Wo ist der Schutz von Bankguthaben gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36a bis Art. 37jbis des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 42a bis Art. 44a der geänderten Bankenverordnung. Auch wenn wir Widersprüche nach bestem Wissen und Gewissen vermeiden wollen, weisen wir Sie darauf hin, dass die gesetzliche Regelung massgebend ist und nicht die vorliegende, rechtlich nicht bindende Kundeninformation.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch